Vom Vorgesetzten ausgeführte Maßnahme zur Eindämmung von eskalierenden Auseinandersetzungen. Machteingriffe können bis zur völligen Kontrolle durch verhaltensregulierende Schritte reichen und wirken daher problemorientiert. Die erste Wahl sollte immer zu Gunsten zielorientierter Lösungsansätze ausfallen. Machteingriffe sollten daher erst dann gewählt werden, wenn andere Beschwichtigungsmaßnahmen gescheitert sind.