Auch Bordpersonal, Flugbegleitung, Flugpersonal, Flugzeugbesatzung, Kabinenbesatzung, Luftfahrtpersonal. Die Anzahl der Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter einer Crew hängt von der Größe des Flugzeuges, genauer von der Anzahl der Sitzplätze ab. Pro angefangen 50 Passagiersitzplätzen verlangt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Anwesenheit eines Flugbegleiters.